go-digital Förderprogramm: Fallstudie zur Digitalisierung von KMU

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) hat mit „go-digital“ eine Initiative zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen. Die Förderungen richten sich an KMU in verschiedenen Branchen, vom Dienstleister bis zum Handwerksunternehmen. Das Ministerium bietet damit aufstrebenden Unternehmen eine Hilfestellung, um ihr Potential bei der Digitalisierung zu entfalten.

Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und wie Sie die Förderung erhalten, erfahren Sie hier. Außerdem stellen wir anhand einer go-digital Fallstudie dar, wie ein solches Projekt ablaufen kann und welche Vorteile Unternehmen dadurch haben.

Die Höhe der go-digital Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 50% des Projektbudgets bis zu einem maximalen Zuschuss von 16.500 € – bis zu einer Gesamtsumme von 33.000 € werden also die Hälfte der Kosten aus dem Förderungstopf bezahlt. Innerhalb des Projektes dürfen maximal 30 Beratertage mit einem Tagessatz von bis zu 1.100 € gefördert werden. Zusätzliche Kosten wie Lizenzgebühren, Hard- und Software oder Anzeigenbudget (Google Ads, Social Media Ads etc.) sind nicht förderbar.

Als „Berater“ wird bei go-digital die Digitalagentur bezeichnet, die das geförderte Unternehmen berät, den Antrag stellt und in der Regel auch die Umsetzung des Projektes übernimmt. Es werden also nicht nur reine Beratungsleistungen gefördert, sondern vollständige Projekte vom Konzept über die Umsetzung bis zum Release.

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Das Förderprogramm go-digital ist für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks bestimmt. Die wesentlichen Voraussetzungen für Unternehmen sind:

  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 100 Mitarbeiter
  • Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme höchstens 20 Mio. €
  • Einhaltung des Höchstbetragen nach Deminimis-Verordnung
  • die Eigenbeteiligung an dem geförderten Projekt darf nicht mehr als 20% des Vorjahresumsatzes betragen
  • Werden große Teile des Unternehmens von anderen Unternehmen gehalten (und umgekehrt), so erfolgt eine gesonderte Verrechnung

Im Einzelfall kann es schwierig sein zu ermitteln, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist. Wenden Sie sich in solchen Fällen entweder an die Förderstelle des BMWi oder direkt an uns. P&M ist eine autorisierte Beratungsstelle für die go-digital Förderung.

Welche Leistungen umfasst die Förderleistung?

Im Förderprogramm go-digital sind drei unterschiedliche Module enthalten. Mit seinen Modulen richtet sich das Programm an KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks.

Modul Digitale Markterschließung

Hier wird die Erstellung von digitalen Vertriebswerkzeugen und Leistungen im Online Marketing gefördert. Das umfasst die Entwicklung einer Online Marketing Strategie und die Vermarktung über Google Ads oder Suchmaschinenoptimierung (ohne Media-Kosten). Auch die Erstellung oder Überarbeitung von Webseiten oder Online-Shops fällt in dieses Modul.

Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse

In diesen Bereich fallen Gesamt- und Teilprozesse des Geschäftsablaufs, die sich durch digitale Lösungen optimieren lassen. Beispiele sind Optimierung, Entwicklung und Weiterentwicklung von ERP-Systemen, sowie Software für Prozesse der Logistik oder Lagerhaltung.

Modul IT-Sicherheit

Hierbei handelt es sich um ein Pflichtmodul, bei dem 2 Beratertage anfallen – unabhängig von der Wahl und Kombination der Module. Inhalt ist die Überprüfung von Hard- und Software im Bereich IT-Sicherheit. Auch die Beseitigung festgestellter Mängel gehört dazu (Firewall und Virenscanner, Entwicklung eines Backup Konzepts, Absicherung VPN usw.).

Die Zusammenstellung der Module

Sie wählen ein Hauptmodul, das mindestens 51% der Beratung bildet und maximal 20 Beratertage umfasst. Darüber hinaus können Sie zusätzliche Beratungsleistungen aus den anderen Modulen wählen, wobei 2 Beratertage auf das Modul IT-Sicherheit entfallen. So sind insgesamt bis zu 30 Beratertage förderfähig.

Was benötigen Sie für den Förderungsantrag?

Als vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen übernehmen wir für Sie die Antragstellung. Wir benötigen dafür zunächst ein grobes Konzept, um die Förderfähigkeit prüfen zu können. Hierbei unterstützen wir Sie natürlich auch beratend. Im nächsten Schritt erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein konkretes Projektkonzept und den go-digital Antrag. Folgende Punkte sind darin enthalten:

  • Ziele: Welche Ziele und langfristigen Mehrwerte sollen mit dem Projekt erreicht werden?
  • Weg: In welchen Phasen des Projektes sollen bestimmte Meilensteine erreicht werden?
  • Werkzeuge: Marktneutrale Bewertung einzusetzender Werkzeuge.
  • Szenarien: Gegenüberstellung verschiedener Projektansätze.

Wenn alle Unterlagen zusammengestellt wurden, kann anschließend der Förderantrag gestellt werden. Zu den Unterlagen gehören:

  • Beratervertrag mit Vorhabensbeschreibung
  • Erklärung nach Deminimis-Verordnung
  • KMU Erklärung
  • Handelsregisterauszug

Sobald der Förderungsantrag freigegeben wurde, darf das Projekt beginnen. Die erfolgreiche Durchführung dokumentieren wir und kommunizieren diese nach Ende des Projektes an die Förderungsstelle. So können wir nach dem Projektabschluss die zügige Auszahlung der Fördersumme gewährleisten. Die Auszahlung erfolgt dabei an das beratende Unternehmen, das zu beratende Unternehmen trägt lediglich seinen Anteil.

go-digital Fallstudie: Willen Krawattenfabrik GmbH

Dem traditionsreichen Familienunternehmen „Willen Krawattenfabrik GmbH“ hat das Förderprogramm go-digital die Entwicklung eines eigenen Online-Shops und einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie ermöglicht.

Das Unternehmen hatte sich vorgenommen, über den eigenen digitalen Vertriebskanal neue Marktsegmente erschließen. Das Traditionsunternehmen wollte so dem anhaltenden Trend zum Onlineshopping gerecht werden, um die Wünsche der Endkunden direkt erfüllen zu können. Zur Entwicklung einer unternehmensspezifischen Marketingstrategie wandte sich das Unternehmen an ein Beratungsunternehmen, welches die Willen Krawattenfabrik GmbH auch bei der Umsetzung des eigenen Webshops kompetent unterstützte.

Der Geschäftsführer Jochen Willen betont die zentrale Rolle der qualifizierten Hilfe durch die go-digital Beratungsagentur bei der Projektplanung und Realisierung:

„Durch die go-digital-Förderung hatten wir qualifizierte Hilfe bei der Erstellung einer Projektplanung mit Realisierungskonzept und anschließender Umsetzung. So ließ sich für uns das wirtschaftliche Risiko minimieren. Nach einer Potenzialanalyse haben wir mit Hilfe der Beratung zunächst die allgemeinen Anforderungen an das neue Shopsystem definiert und in die bestehenden Geschäftsprozesse integriert. Darauf aufbauend haben die Berater mit uns gemeinsam eine Strategie entwickelt, wie wir mit einer modernen Außendarstellung Warenhäuser und Privatkunden via Onlineshop gleichermaßen ansprechen. Außerdem konnten wir so ein erhebliches Know-how im Bereich E-Commerce aufbauen.“

go-digital Willen Kravattenfabrik
Die Willen Kravattenfabrik hat einen neuen Online-Shop entwickelt und sein Online-Marketing neu ausgerichtet

Die Willen Krawattenfabrik GmbH hat damit einen großen Sprung in Richtung digitale Zukunft getan. Durch die go-digital Förderung hatte das Traditionsunternehmen die Möglichkeit, dies mit einer geprüften und kompetenten Beratungsagentur als Partner zu tun. Das Ergebnis können Sie hier betrachten: www.krawatten-willen.de.

go-digital Förderung mit P&M

P&M ist eine autorisierte go-digital Beratungsagentur. In den Bereichen Entwicklung und Online Marketing sind wir Ihr erster Ansprechpartner. Wenn Sie gerne eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

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